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Die Spielplatznorm DIN EN 1176:2018

 
Die europäische Spielplatznorm DIN EN 1176 existiert seit 1998. Sie sieht vor, dass alle Spielgeräte, die auf öffentlichen Spielplätzen aufgestellt werden, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Diese Norm hat die Vorschriften der deutschen Norm DIN 7926 übernommen und sieht in der aktuellen Fassung von 2018 eine Reihe von zusätzlichen neuen Vorschriften vor. Darunter z.B. die Berücksichtigung bestimmter restriktiverer Anforderungen an die Aufprallfläche, eine Reihe von Informationen die der Hersteller/Verteiler bereits in der Vorverkaufsphase dem Kunden bekannt geben muss (wie z.B. Angaben zum Mindestraum für die Spielgeräte, Größe des Fallraumes, Fallhöhe usw.) und die Mindestauflagen, die für die Kontrolle und die Wartung der Spielgeräte erfüllt werden müssen. Natürlich kann niemals eine hundertprozentige Sicherheit bei Spielplätzen erreicht werden und es wird,  trotz aller Maßnahmen die der Betreiber anwenden kann um die Spielgeräte so sicher wie möglich zu machen, immer ein gewisses Restrisiko bleiben. Auf jeden Fall sind die Unfälle auf Spielplätzen, seitdem diese Normen in Kraft getreten sind, auf eine annehmbare und gleichbleibende Zahl zurückgegangen. Doch immer wieder sind gelegentlich Unfälle - auch schwere - aufgrund von Versäumnissen bei der Wartung oder durch die Kontrolle von unkompetentem Personal zu registrieren. Es ist Aufgabe des Prüfers/Sicherheitsverantwortlichen alle vom Benutzer nicht einkalkulierbaren Risiken zu beseitigen, wie z.B. angefaulte oder abstehende Teile, verschlissenes Material, mögliche Fangstellen für Finger, Kopf, Hals, mangelnder Fallschutz usw. 
 
 
 
Wir erinnern daran, dass die Norm DIN EN 1176  keine Gesetzesvorschrift ist. Sie legt jedoch die Regeln fest für die Herstellung der Spielgeräte, die Montage und die Mindestmaßnahmen für die Kontrolle und Wartung. Die Einhaltung dieser Anforderungen schützen den Hersteller und den Spielplatzbetreiber im Falle eines Unfalls.
 
 
Worauf muss man beim Kauf achten?
 
Die Norm legt fest, dass der Kunde bereits in der Vorverkaufsphase Informationen zum Sicherheitsbereich, zur Fallhöhe, Angaben hinsichtlich der vorgesehenen Benutzergruppen usw. erhält.
Es muss vor allem auf die Größe des Fallraumes und die Fallhöhe geachtet werden. Ab einer bestimmten Fallhöhe ist die Verwendung eines  geeigneten Fallschutzes vorgeschrieben.
Alle auf einem öffentlichen Spielplatz aufgestellten Spielgeräte müssen korrekt mit dem Namen des Herstellers/Verteilers, Baujahr, Nummer und Jahr der geltenden Norm und der Artikelnummer ausgewiesen werden. Durch eine solche Kennzeichnung hat der Betreiber/Benutzer die Sicherheit, dass das Spielgerät bestimmten Anforderungen entspricht; außerdem kann die Typologie des gelieferten Spielgeräts genau ermittelt werden, was auch für die Lieferung von Ersatzteilen wichtig ist.
 
 
Wir erinnern daran, dass die Norm DIN EN 71-8 sich auf jene Spielgeräte bezieht, welche ausschließlich für den Privatbereich bestimmt sind. Normalerweise werden solche Spielgeräte in Heimwerker-Märkten verkauft und dürfen nicht auf öffentlichen Plätzen wie Schulen, Kindergärten usw. aufgestellt werden.
 
Für alle auf einem Spielplatz aufgestellten Spielgeräte muss ein Kontroll- und Wartungshandbuch vorhanden sein. Auch für den Aufbau muss eine Bescheinigung über die korrekte Montage vorliegen. Man muss sich immer vor Augen halten, dass selbst Spielgeräte die in Übereinstimmung mit der Norm hergestellt worden sind, Ursachen für Gefahren sein können (z.B. wenn bei der Montage nicht die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten worden sind oder wenn ein geeigneter Fallschutz fehlt, wenn die Spielgeräte nicht fachgerecht zusammengebaut worden sind und dadurch gefährliche Öffnungen entstanden sind, usw.)
 
 
Müssen die Spielgeräte Tüv zertifiziert sein?
 
Eine TÜV Zertifizierung für die Spielgeräte ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber es müssen die geltenden Normen DIN EN 1176:2018 eingehalten werden. Im Allgemeinen haben fast alle Hersteller eine solche Zertifizierung für ihre Spielgeräte, dies gilt vor allem für serienmäßig hergestellte Produkte. Die Zertifizierung ist eine Garantie dafür, dass das Spielgerät den Anforderungen der oben genannten Norm entspricht. Der TÜV kontrolliert die Übereinstimmung mit der geltenden  Norm und vergibt die Marke GS (Geprüfte Sicherheit).
Es werden oft Spielgeräte auf eine spezifische Kundenanfrage hin hergestellt; z.B. aus Alternativmaterialen wie Robinienholz, das sich aufgrund des unregelmäßigen Wachstums nicht als zertifizierbares Standardprodukt eignet; die Abmessungen der verschiedenen Holzteile sind unterschiedlich in der Form, sodass es nicht möglich ist, immer gleichmäßige Abmessungen zu garantieren. In so einem Fall kann der Kunde sich vom Hersteller eine Erklärung ausstellen lassen, die bescheinigt, dass das Gerät unter Einhaltung der Norm DIN EN 1176:2018 gebaut worden ist. Eine Alternative für den Kunden wäre, sich direkt an den TÜV zu wenden, um sich seinen Spielplatz autonom abnehmen zu lassen. 
 
Wer ist der Verantwortliche eines Spielplatzes?
 
Nach dem Aufbau und der  Freigabe der Spielgeräte fällt die Verantwortung für eventuelle Unfälle dem Spielplatzbetreiber zu. Dieser ist verpflichtet, die Geräte auf dem Spielplatz zu kontrollieren und sie sicher und funktionstüchtig zu halten, indem er alle Schäden oder Mängel, die auftauchen, beseitigt. Bei Unfällen kann der Spielplatzbetreiber nur dann den Hersteller haftbar machen, wenn die Ursache auf Herstellungsfehler und nicht auf Wartungsmängel zurückführbar ist. Sollte bei einem Unfall weder ein Herstellungsfehler noch ein Wartungsmangel nachweisbar sein, kann Niemand zur Rechenschaft gezogen werden.
 
Als „Spielplatzbetreiber“ bezeichnet man den Verantwortlichen von Spielgeräten oder Spielsplatzanlagen die „der Öffentlichkeit frei zugänglich sind“, wie die Spielplätze in öffentlichen Parks, auf Campingplätzen, Hotels und Gasthöfen, Kondominien, Kindergärten, Schulen usw.
 
Was muss der Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes machen?
 
Die Norm DIN EN 1176-7:2018 sieht vor, dass die “frei zugänglichen” Spielplätze regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Es sind drei verschieden Inspektionsarten vorgesehen:
 
„Periodische Sichtkontrolle“ empfohlen alle 1-7 Tage, um eindeutige Gefahren, die durch den normalen Gebrauch, Vandalismus, Witterung usw. verursacht werden können zu ermitteln.
„Operative Kontrolle“ alle 1 bis 3 Monate durchzuführen, sie ist gründlicher als die Sichtkontrolle und soll auf die Prüfung der Funktion und Stabilität und dem Verschleißzustand der Geräte gerichtet sein.
„Jahreshauptinspektion“ jährlich um den allgemeinen Sicherheitsgrad der Geräte und die Einhaltung der Bezugsnormen DIN EN 1176 1 –6:2018 zu prüfen. 
Die Sachkundigkeit des Personals und die Abstände in denen die Kontrollen der Spielplätze durchgeführt werden, müssen dem Gefahrenpotential und der Benutzungsfrequenz der Geräte entsprechen. 
 
Wer kann die Inspektionen durchführen?
 
Es gibt kein Namensverzeichnis über die dazu befähigten Personen. Doch der Spielplatzbetreiber ist verpflichtet, nur Personen die dafür die geeignete Kompetenz vorweisen können, mit der Kontrolle zu beauftragen.
 
Um die Sichtkontrollen und die operativen Kontrollen durchzuführen, kann es ausreichen, den Herstelleranweisungen (Wartungshandbuch) zu folgen und von einem Sachkundigen angelernt zu werden (z. B von einem qualifiziertem Spielplatzprüfer, der die Jahreshauptinspektion durchführt). Für Spielplätze von einer gewissen Größe und Bedeutung ist es ratsam, einen von zertifizierten Organisationen wie dem TÜV organisierten Kurs, der auch nur eintägig sein kann, zu besuchen: TÜV SÜD ITALIA / TÜV RHEINLAND
 
Die Jahreshauptinspektion
 
Um die Jahreshauptinspektion durchführen zu können, braucht es eine gründliche Kenntnis der Norm DIN EN 1176:2018 und eine mehrjährige praktische  Erfahrung.
Um die Kompetenz eines Prüfers einschätzen zu können, ist es ratsam ihn aufzufordern, Bescheinigungen über Teilnahme an Kursen gemäß der Norm DIN EN 1176:2018 vorzulegen; dazu sollte er noch Referenzen und Protokolle vorweisen können.
Im Bericht zur Jahreshauptinspektion sollte eine Beschreibung der Mängel enthalten sein und mögliche Problemlösungen gegeben werden. Alles sollte fotografisch belegt werden. 
Was mögliche konstruktive Mängel der Spielgeräte betrifft, so sollte der Prüfer im Inspektionsbericht auf den entsprechenden Punkt der Norm DIN EN 1176:2018 hinweisen, unter Umständen mit Auszügen aus dem Text der Norm, sodass der Spielplatzbetreiber die Sicherheit hat, keine Geräte entsorgen oder anpassen zu müssen, die in Wirklichkeit alle Anforderungen der Norm erfüllen. 
 
Ein professioneller Prüfer sollte eine Versicherungspolizze abgeschlossen haben, die eventuelle Schäden für fehlerhafte Inspektion abdeckt
 
In jedem Fall ist für eine optimale Wahl eines Spielplatzprüfers wichtig, seiner Kompetenz das größte Gewicht beizumessen und nicht in erster Line auf einen ökonomischen Vorteil zu achten. 
 
 
 
Beispiele für häufig auftretende Beanstandungen
 
 
 
Test Equipment für die Hauptinspektion
 
 
Aufbewahrung der Dokumente
 
Die Norm DIN EN 1176 - 7:2018 sieht die Archivierung aller Unterlagen zu den regelmäßigen Kontrollen und Wartungsarbeiten vor.
Die Unterlagen, die auch elektronisch verwaltet werden können, müssen 5 Jahren aufbewahrt werden. Es ist ratsam, eigene Sammelordner für die Archivierung der verschiedenen Dokumente wie die Zertifizierungen der Spielgeräte, die Schulungen des Personals, die Inspektions- und Wartungsberichte, die Wartungsanleitungen für die Kontrollen usw. zu verwenden. Es ist außerdem unabdinglich, einen Terminkalender zu führen, indem die verschiedenen geplanten Kontrollen mit den Namen der verantwortlichen Personen und jenen Personen, die mit den Arbeiten beauftragt worden sind, eingetragen werden. 
 
 
Empfehlungen für den Betrieb von öffentlichen Spielplätzen gemäß der Norm DIN EN 1176:2018
 
 
 
 
 
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